Reparaturbedingungen
1. Für ausgeführte Reparaturleistungen übernimmt TAMRON die Gewähr für die Dauer von sechs Monaten, beginnend mit dem Datum der Fertigstellung des Reparaturgutes. Diese Gewährleistung richtet sich auf die Nachbesserung der Reparaturleistung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz aus unerlaubter Handlung oder positiver Vertragsverletzung sowie Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen. Ein Nachbesserungsanspruch besteht nicht, wenn das Gerät unsachgemäß behandelt worden ist, von dritter Seite repariert oder wenn ein entsprechender Versuch vorgenommen wurde.
2. Ohne ausgefüllte TAMRON Garantiekarte und Kaufquittung ist keine kostenfreie Beseitigung von auftretenden Sachmängeln möglich.
3. Der Kostenvoranschlag beruht auf Erfahrungssätzen für die Arbeitskosten. Ob Materialkosten entstehen, kann unter Umständen erst während der Reparatur festgestellt werden. Der Auftraggeber hält sich an den Reparaturauftrag auch dann gebunden, wenn die Kostenvoranschlagssumme um 15% überschritten wird. TAMRON wird unverzüglich, sobald sich dies herausgestellt hat, dem Auftraggeber Mitteilung machen unter Angabe der neuen Kostenvoranschlagsumme. Erteilt der Auftraggeber keinen Auftrag zu der erhöhten Kostenvoranschlagssumme, so ist TAMRON berechtigt, die bis dahin entstandenen Kosten abzurechnen.
Bitte Beachten! Bei Nichtdurchführung einer Reparatur berechnen wir für den Kostenvoranschlag € 20,-- zzgl. MwSt. bei Tamron Objektiven.
4. Zahlung der Reparaturkosten bzw. der Nachweiskosten erfolgt bar bei Abholung oder per Nachnahme durch die Post.
5. Reparaturen sind nicht skontierfähig.
6. Der Versand des Reparaturgutes zu Tamron erfolgt per Rechnung und Gefahr des Auftragsgebers.
7. Der Auftraggeber hat das Reparaturgut unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Zeigt sich dabei ein Mangel, so hat er diesen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.
Bitte beachten Sie: Bei Reparatursendungen ins Ausland können im Bestimmungsland Zoll- und Einfuhrgebühren anfallen. Diese Gebühren liegen immer in der Verantwortung des Empfängers. Über evtl. anfallende Kosten können Sie sich bei Ihrem Zollamt erkundigen.
Ihre Tamron Europe GmbHSeviceteam
